Fördermittel.
Betriebliche Weiterbildung – Kompetenzen schaffen, Beschäftigungssicherheit gewährleisten
22.11.2023
Die gestiegenen Anforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt könnten dazu führen, dass Engpässe an Fachkräften zunehmen. Um den Herausforderungen des technologischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandels zu begegnen, spielen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen eine entscheidende Rolle. Die Corona-Pandemie hat zudem zu Defiziten in der beruflichen Weiterbildung geführt. Daher werden über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige gefördert. Die Fördermaßnahme 1.3 zielt darauf ab, Weiterbildungsinitiativen für die Mitarbeiter eines Unternehmens zu unterstützen.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich können alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors mit Sitz und Tätigkeitsstätte in Deutschland einen Antrag stellen. Dazu gehören insbesondere freie und öffentliche Institutionen, Unternehmen, Gemeinden, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute und Verbände. Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf Unternehmen, die ihre eigenen Mitarbeiter weiterbilden. Es ist nicht möglich, dass Einzelpersonen gemäß diesen Förderrichtlinien finanzielle Unterstützung erhalten.
Das antragsstellende Unternehmen muss eine Mindestmitarbeiteranzahl von neun aufweisen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden die Kosten externer dritter Dienstleister, die die Qualifizierung durchführen.
- berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen
- Unterstützung bei der Einführung oder dem Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb.
- Projekte können ab einer Gruppengröße von 9 Teilnehmenden durchgeführt werden
Die Förderung hat zum Ziel:
- Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten an die sich wandelnden Arbeitsmarkterfordernisse und
- die Erhöhung der Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch berufliche Weiterbildung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die zuwendungsfähigen Kosten (bzw. förderfähige Kosten) errechnen sich unter Anwendung der Leitlinien Kosten und Finanzierung. Der dortige Kostenplan ist zugrunde zu legen. Es gilt für die einzelnen Kosten- und Finanzierungspositionen folgendes: Förderfähig sind nur die Kosten externer dritter Dienstleister, die die Qualifizierung durchführen. Weitere Kosten (bspw. Verwaltung) können nicht angesetzt werden. Bei einer Vergabe von Leistungen an Dritte sind die rechtlichen Vorgaben zur Vergabe einzuhalten. Nachweise müssen mit dem Antrag eingereicht werden.
Die Höhe der ESF+ Förderung beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. In atypischen Fällen kann die Verwaltungsbehörde nach ihrem Ermessen einen höheren Prozentsatz der anfallenden Kosten an Eigenmittel fordern, um zu gewährleisten, dass die Kosten verhältnismäßig und angemessen bleiben und die Mittel aus dem ESF+ wirtschaftlich eingesetzt werden.
Die Gesamtfinanzierung ergibt sich aus den förderfähigen Personalkosten für Fremdpersonal sowie zugehörige Reise- und Sachkosten.
Wie stelle ich einen Antrag?
Das Antragsverfahren ist komplett digital. Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich über die Datenbank ESF Bavaria 2021. Voranfragen zu Projektmöglichkeiten können jederzeit gestellt werden. Es muss ein ausführliches Konzept mit Darstellung des Projektablaufs sowie mit Nennung konkreter und nachprüfbarer Zielgrößen eingereicht werden.
Entscheidungsreife Anträge auf Förderung sind vom Projektträger mindestens zwei Monate vor Beginn des Projekts in der Datenbank ESF Bavaria 2021 zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Sonstige Hinweise:
Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Veranstaltungshinweis:
Für alle Interessierten gibt es die Möglichkeit, an einer digitalen Informationsveranstaltung teilzunehmen. Bei Interesse bitte unter der E-Mail-Adresse esf@stmas.bayern.de melden oder anrufen unter 089/1261-1409.
Der Termin der Veranstaltung wird individuell festgelegt.
Wichtige Links und weitere Informationen:
Kontakt
Förderlotse
+49 (0) 80 25 – 993 72 40
foerderlotse@regionalentwicklung-oberland.de