Fördermittel.
Innovationsgutschein Bayern
17.04.2023
Innovation ist ein Schlüsselfaktor für den wirtschaftlichen Erfolg und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Neue Ideen, Technologien und Dienstleistungen helfen Unternehmen, sich zu differenzieren, Wettbewerbsvorteile zu erlangen und Kundenerlebnisse zu verbessern. Daher ist es besonders wichtig, Innovationsfähigkeit zu entwickeln und mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern zusammenzuarbeiten. Unterstützung in diesem Bereich erhalten kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern mit dem Innovationsgutschein Bayern. Dieser bietet die Möglichkeit, innovativ zu werden und neue Ideen umzusetzen. Mit dem Gutschein können Unternehmen Beratung und Unterstützung bekommen, um Innovationen zu entwickeln, zu testen und zu implementieren.
Die aktuelle Richtlinie tritt Ende 2024 außer Kraft.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft (bei denen weniger als 50 Personen beschäftigen sind und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt) oder der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen; hierbei jedoch nur die Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Wichtig: Seit dem 01.01.2023 ist die Entwicklung von Software grundsätzlich förderfähig!
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt zwei Varianten des Innovationsgutscheins:
Innovationsgutschein Standard:
- Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 4.000 € und können max. 30.000 € betragen
- Basis-Fördersatz beträgt 40%
- Zusätzliche Förderung gibt es, wenn das antragsstellende Unternehmen in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“ sitzt, oder z.B. eine universitäre Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister beauftragt wird.
Innovationsgutschein Spezial:
- Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 30.000 € und können max. 80.000 € betragen
- Fest-Fördersatz beträgt 50%
- Zusätzliche Auflagen:
– Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister. Die Leistungen anderer F&E-Dienstleister sind grundsätzlich nicht förderfähig.
– Die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung
– Das positive Votum eines unabhängigen Fachmanns (Beauftragung durch den Projektträger Bayern)
Sonstige Hinweise:
- Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
- Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger Bayern zu richten.
- Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich.
Informationsveranstaltung:
Sie sind neugierig geworden? Bayern innovativ stellt bei einem kostenlosen Online-Seminar am 27. April von 11-12 Uhr das Förderprogramm vor und beantwortet Fragen.
Wichtige Links und Hinweise:
Kontakt
Förderlotse
+49 (0) 80 25 – 993 72 40
foerderlotse@regionalentwicklung-oberland.de