Fördermittel.
LIFT Transformation – Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus
23.08.2023
Mit der Fördermaßnahme „LIFT Transformation“ stellt das BMWK bis zu 1,5 Millionen Euro für nachhaltige Projekte im Tourismus bereit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit seiner neuesten Förderinitiative „LIFT Transformation“ das klare Ziel, die mittelständische Tourismusbranche in Richtung nachhaltiger Entwicklung und im Einklang mit den Sustainable Development Goals (SDGs) sowie den zukünftigen Herausforderungen des Sektors zu lenken. In diesem Rahmen wird angestrebt, praxisorientierte Lösungen zu entwickeln, die dazu beitragen, den Tourismussektor nachhaltiger zu gestalten und somit einen positiven Beitrag zur Verwirklichung der SDGs zu leisten.
Sie haben eine Idee für ein passendes Modellprojekt? Das Kompetenzzentrum nimmt Ihre Projektskizze bis zum 15. September 2023 entgegen.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen im Bereich des nachhaltigen Tourismus in ihrer Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowohl kurz- als auch mittelfristig gestärkt werden. Das Programm richtet sich an Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und Destinationen.
Wer ist antragsberechtigt?
- KMUs im touristischen Bereich
- Eine Antragstellung ist grundsätzlich für gewerbliche Einrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland, für nicht gewerbliche Einrichtungen und Organisationen und für Gebietskörperschaften in Deutschland möglich.
- Eine Antragstellung von nicht gewerblichen und wissenschaftlichen Einrichtungen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die Einbindung eines Praxispartners aus dem Tourismus sichergestellt ist.
Was wird gefördert?
Die Projekte sollen exemplarisch für die nachhaltige Transformation des Tourismussektors stehen und im Kontext der globalen Nachhaltigkeitsagenda wegweisend sein. Jedes Projekt muss einen konkreten, praxisrelevanten Bezug zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) haben. Grundsätzlich weist der Tourismus Verknüpfungen zu allen 17 SDGs auf. Aktuell sind jedoch fünf Ziele von besonderer Relevanz für die vielfältige deutsche Tourismuswirtschaft. Das Projekt muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Ziele für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen:
- Hochwertige Bildung (4. Ziel)
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (8. Ziel)
- Nachhaltiger Konsum und Produktion (12. Ziel)
- Maßnahmen zum Klimaschutz (13. Ziel)
- Leben an Land (15. Ziel)
Konkret können Projekte aus den folgenden Bereichen durch LIFT Transformation gefördert werden:
- Modellprojekte, die auf innovative Weise Tourismus nachhaltig erlebbar machen und die Absatzchancen nachhaltiger Tourismus- und Reiseangebote erhöhen, darunter
- Konzepte und Modellprojekte zur nachhaltigen Umgestaltung einzelner Elemente der Reisekette; von der Produktentwicklung über Vertrieb, alternativer und vernetzter Mobilität bis zu nachhaltigen Aktivitäten und Bedingungen in der Destination;
- Modellprojekte zur Bildung und Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften im Tourismus, die auf die speziellen Bedingungen und Ursachen des bestehenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels reagieren.
Wie hoch ist die Förderung?
Eine Förderung wird maximal bis zum Erreichen der Höchstgrenzen für „De-minimis“-Beihilfen gewährt (innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren darf der Betrag von 200 000 Euro nicht überschritten werden.
Die Zuwendungen werden im Wege der direkten Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis gewährt.
Projekte, die die Fördersumme von 50.000 EUR unterschreiten sind nicht antragsberechtigt. Darüber hinaus können Ausgaben für Infrastrukturprojekte nicht durch LIFT Transformation gefördert werden.
Bei gewerblichen Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben vorausgesetzt. Eine darüberhinausgehende Förderquote ist nur in besonderen Konstellationen (zum Beispiel bei Verbundprojekten zwischen gewerblichen Unternehmen und nicht gewerblichen Einrichtungen und Organisationen) möglich. Die durchschnittliche Förderquote über alle Partner eines Projekts soll jedoch 80 % nicht überschreiten.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind unter anderem Ausgaben für Zertifizierungsprozesse, für die Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbildungen und für Veranstaltungen sowie Bau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder bei Infrastrukturprojekten, die beispielsweise auch bereits über andere Förderinstrumente finanziert werden können.
Wie stelle ich einen Antrag?
Für das Interessenbekundungsverfahren und eine Vorauswahl der Projektskizzen hat das BMWK das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes beauftragt. Fachliche Fragen richten Sie bitte an: lift@kompetenzzentrum-tourismus.de
Es wird ausdrücklich um Kommunikation per E-Mail gebeten.
Nach Einreichung aller Interessenbekundungen werden die Projektskizzen durch das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes inhaltlich geprüft und anhand der in der Förderbekanntmachung definierten Kriterien bewertet. Die Projektskizzen und die Bewertungen werden dem BMWK zur Vorauswahl vorgelegt. Antragsberechtigte Interessenten und Interessentinnen werden aufgefordert, ihren ausführlichen Projektantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Wichtige Links und weitere Informationen:
Kontakt
Förderlotse
+49 (0) 80 25 – 993 72 40
foerderlotse@regionalentwicklung-oberland.de